In Deutschland sind die Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt. Sie schreibt vor, dass die zu installierenden Geräte entsprechend der europäischen Produktnorm EN 14604 von einer unabhängigen Institution (z. B. VdS) geprüft sein müssen.
In Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht richtet sich die Mindestanforderung nach den Vorschriften in der jeweiligen Landesbauordnung.
Generell gilt: Um optimalen Schutz zu gewährleisten, sollte in jedem Zimmer im Haus bzw. in der Wohnung (außer in Küche, Badezimmer und Garage) ein Rauchwarnmelder installiert sein. Idealerweise werden die Geräte miteinander verbunden (siehe auch Funkvernetzung).
Rauchwarnmelder werden immer an der Zimmerdecke montiert (mindestens 50 cm von Wänden und Elektroinstallationen entfernt, höchstens 6 m Deckenhöhe). Dabei müssen die Anweisungen des Herstellers aus der Montage- und Betriebsanleitung genau beachtet werden.
In o.g. Räumen herrscht in der Regel eine hohe Dampf- oder Staubentwicklung. Diese Dämpfe bzw. Staubpartikel kann der Rauchwarnmelder eventuell als Rauch interpretieren und somit einen falschen Alarm auslösen. Für diese Bereiche empfiehlt sich der Einsatz von Hitzewarnmeldern.