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Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland ist Ländersache
Die Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht obliegt den einzelnen Bundesländern. Neun Landesregierungen (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen, Sachsen-Anhalt) haben sich mittlerweile entschieden, im Rahmen ihrer jeweiligen Landesbauordnung eine Rauchwarnmelderpflicht für privat genutzten Wohnraum einzuführen.
Allen Gesetztestexten liegt die sog. Anwendungsnorm DIN 14676 zugrunde. Eine der wesentlichen, daraus abgeleiteten Aussagen lautet:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Termine und Fristen im Überblick
Einen Überblick über die aktuellen Einführungs- und Nachrüstfristen gibt folgende Tabelle:
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