Das Wichtigste vorab: In Deutschland gibt es eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Bereiche. Das gilt unabhängig davon, ob der Wohnraum vermietet oder als Eigenheim selbst genutzt wird. Die Mindestausstattung sieht in der Regel sogenannte Stand-alone-Melder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, Fluren und idealerweise in Aufenthaltsräumen vor. Die genaue Anzahl können Sie ganz einfach mit Hilfe unseres digitalen Rauchmelder-Rechners ermitteln!
Rauchwarnmelder sollen im Gefahrenfall Brände frühzeitig detektieren und anwesende Personen im Gebäude unverzüglich warnen. In Einfamilienhäusern oder größeren Wohnungen ist der Einsatz vernetzter Rauchmelder per Funk oder Draht sinnvoll. So werden alle anwesenden Personen in der Nutzungseinheit sofort gewarnt und können das Gebäude schnellstmöglich verlassen, und nicht erst dann, wenn der Rauch einen Melder in ihrer Nähe erreicht hat.
Besonders vorteilhaft für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist eine Signalweiterleitung an externe Geräte (z.B. Telefon, Seniorennotruf) oder die Einbindung vernetzter Rauchmelder in Systeme der Gebäude- und Sicherheitstechnik (Alarmanlage, Smart Home System).
Auch Kohlenmonoxidwarnmelder lassen sich problemlos in funkvernetzte Systeme und Anlagen einbinden. Ihr Einsatz ist sinnvoll, wenn Heizung und Warmwasseraufbereitung im Gebäude mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.