Kindergärten und Kindertagesstätten werden in den Landesbauordnungen als Sonderbau eingestuft und haben daher erhöhte Anforderungen an den Brandschutz. In der Regel dürfen hier keine Rauchwarnmelder eingesetzt werden. Es gibt aber Fälle, in denen ein System aus funkvernetzten Warnmeldern eine sinnvolle Lösung darstellt und von Planern und Behörden favorisiert wird.
Weitere Informationen zur Auswahl der passenden Rauchwarnmelder-Lösung finden Sie in unserem kostenlosen Leitfaden Rauchwarnmelder bedarfsgerecht auswählen