Betriebe mit weniger als 12 Betten
Ganz gleich, wie groß: Der Schutz der Gäste sollte in einer Beherbergungsstätte immer im Vordergrund stehen. Hotels und Pensionen mit weniger als 12 Betten werden wie privat genutzte Wohnungen behandelt.
Für einen wirkungsvollen vorbeugenden Brandschutz ist die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ausreichend. Geeignet sind stand-alone Rauchwarnmelder oder funkvernetzte Rauchmelder für ein Plus an Sicherheit.
Betriebe mit mehr als 12 Betten
Für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 12 Betten wird der Brandschutz durch die Muster-Beherbergungsstättenverordnung bundeseinheitlich geregelt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bundesländern, in denen Sonderregelungen gelten, die Rauchwarnmelder in den Gastzimmern vorsehen – so z. B. in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.
Verfügt eine Beherbergungsstätte über mehr als 12 Betten ist mindestens eine Alarmierungsanlage, bei mehr als 60 Gastbetten zwingend eine Brandmeldeanlage zu installieren. Für Hotels und Pensionen mit 12 bis 60 Betten entscheiden die Behörden individuell über geeignete Maßnahmen. Daher ist eine professionelle Beratung und enge Abstimmung zwischen Planern, Betreibern und Behörden unerlässlich für die Umsetzung einer planungssicheren und normenkonformen Lösung.
Weitere Informationen zur Auswahl der passenden Rauchwarnmelder-Lösung finden Sie in unserem kostenlosen Leitfaden Rauchwarnmelder bedarfsgerecht auswählen