Kleine Wohnungen und Apartments in Wohnheimen stellen besondere Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz. Abhängig von der Größe können Gebäude unter die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) fallen und werden bauordnungsrechtlich gesondert behandelt.
Als praxisnah und gut umsetzbar hat sich die gruppenweise Vernetzung von Rauchwarnmeldern und Mehrfachsensormeldern (auch bekannt als Mehrkriterien-, Hybrid- bzw. Kombimelder) und die Anzeige auf einem Tableau bewährt. Der Einsatz einer Gefahrenwarnanlage nach VDE 0826-1 kann ebenfalls eine geeignete Lösung sein. Wenn die Bewohner häufig wechseln oder selten anwesend sind (z. B. in Studentenwohnheimen), sind ferninspizierbare Melder der Bauweise B und C die erste Wahl.
In jedem Fall sollte die brandschutztechnische Planung individuell und in enger Abstimmung mit den Behörden erfolgen.
Weitere Informationen zur Auswahl der passenden Rauchwarnmelder-Lösung finden Sie in unserem kostenlosen Leitfaden Rauchwarnmelder bedarfsgerecht auswählen