Die Rauchmelder-Pflicht gilt in ganz Deutschland, wird aber von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für die Berechnung wird deshalb das Bundesland benötigt, in dem Ihre Immobilie steht.
So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Addieren Sie alle Schlafzimmer und Gästezimmer, die sich in Ihrem Eigenheim befinden. Zählen Sie Gästezimmer auch dann mit, wenn sie nur selten oder zwischendurch anders genutzt werden. Kinderzimmer gehören hier nicht dazu, diese werden im nächsten Schritt eingegeben.
Bundesland:
So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Kinder- und Jugendzimmer zusammen, die sich in Ihrem Haus befinden.
Bundesland:
x Schlaf- und Gästezimmer
Rauchwarnmelder
Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.
So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Flure in Ihrem Haus, die als Rettungswege dienen. Das sind die Wege, die die Feuerwehr benutzen würde, um von der Haustür zu allen Schlafräumen (Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer) zu gelangen. Manchmal ist eines dieser Zimmer nur über einen anderen Raum, z. B. die Küche, erreichbar. Dann gilt auch dieser Durchgangsraum als Rettungsweg und benötigt einen Rauchwarnmelder. Haben Sie einen offenen Treppenraum, braucht dieser einen Rauchmelder in jedem Stockwerk – es sei denn, Sie haben den Treppenraum in den einzelnen Stockwerken bereits als Flure mitgezählt, dann reicht ein weiterer Melder im oberen Stockwerk.
So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Flure in Ihrem Haus, die als Rettungswege dienen. Das sind die Wege, die die Feuerwehr benutzen würde, um von der Haustür zu Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Gästezimmern und weiteren Aufenthaltsräumen zu gelangen. Manchmal ist eines dieser Zimmer nur über einen anderen Raum, z. B. die Küche, erreichbar. Dann gilt auch dieser Durchgangsraum als Rettungsweg und benötigt einen Rauchwarnmelder. Haben Sie einen offenen Treppenraum, braucht dieser einen Rauchmelder in jedem Stockwerk – es sei denn, Sie haben den Treppenraum in den einzelnen Stockwerken bereits als Flure mitgezählt, dann reicht ein weiterer Melder im oberen Stockwerk.
Bundesland:
x Schlaf- und Gästezimmer
x Kinderzimmer
Rauchwarnmelder
Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzliche Melder installieren müssen, wenn Sie Räume mit mehr als 60 qm Fläche, Flure mit mehr als 15 m Länge, U-förmige Flure oder Räume mit Unterzügen bzw. Deckenbalken haben. Genaue Installationsanweisungen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Rauchmelders.
In gibt es für Wohnzimmer und weitere Aufenthaltsräume wie Ess- und Arbeitszimmer keine verbindliche Rauchmeldervorschrift, deshalb werden sie nicht mitgezählt. Fachleute empfehlen aber, aus Sicherheitsgründen auch diese Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
In Küche und Bad sollten keine Melder installiert werden, weil Wasser- und Kochdämpfe zu einem ungewollten Auslösen des Alarms führen können. Außer sie dienen als Durchgangszimmer für Schlaf-, Kinder- oder Gästezimmer, dann benötigen sie ebenfalls Rauchmelder.
Bundesland:
x Schlaf- und Gästezimmer
x Kinderzimmer
x Flure / Treppenhäuser / Durchgangszimmer
Rauchwarnmelder
Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.
So kommen Sie auf die korrekte Zahl. In gilt die Rauchmelder-Pflicht für alle Aufenthaltsräume außer Küchen. Und somit nicht nur für Schlaf-, Gäste- und Kinderzimmer – die sie bereits eingegeben haben. Sondern auch für Wohnräume, in denen nicht geschlafen wird –die Sie hier jetzt eingeben können. Dazu zählen neben dem Wohnzimmer alle weiteren Wohnräume, in denen sich länger aufgehalten wird: z. B. Ess-, Büro-, Fernseh-, Hobby- oder Spielzimmer.
Bundesland:
x Schlaf- und Gästezimmer
x Kinderzimmer
Rauchwarnmelder
Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.
So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Flure in Ihrem Haus, die als Rettungswege dienen. Das sind die Wege, die die Feuerwehr benutzen würde, um von der Haustür zu Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Gästezimmern und weiteren Aufenthaltsräumen zu gelangen. Manchmal ist eines dieser Zimmer nur über einen anderen Raum, z. B. die Küche, erreichbar. Dann gilt auch dieser Durchgangsraum als Rettungsweg und benötigt einen Rauchwarnmelder. Haben Sie einen offenen Treppenraum, braucht dieser einen Rauchmelder in jedem Stockwerk – es sei denn, Sie haben den Treppenraum in den einzelnen Stockwerken bereits als Flure mitgezählt, dann reicht ein weiterer Melder im oberen Stockwerk.
Bundesland:
x Schlaf- und Gästezimmer
x Kinderzimmer
x Wohnzimmer und Aufenthaltsräume
Rauchwarnmelder
Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzliche Melder installieren müssen, wenn Sie Räume mit mehr als 60 qm Fläche, Flure mit mehr als 15 m Länge, U-förmige Flure oder Räume mit Unterzügen bzw. Deckenbalken haben. Genaue Installationsanweisungen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Rauchmelders.
In Küche und Bad sollten keine Melder installiert werden, weil Wasser- und Kochdämpfe zu einem ungewollten Auslösen des Alarms führen können. Außer sie dienen als Durchgangszimmer für Aufenthaltsräume, dann benötigen sie ebenfalls Rauchmelder.
Bundesland:
x Schlaf- und Gästezimmer
x Kinderzimmer
x Wohnzimmer und Aufenthaltsräume
x Flure / Treppenhäuser / Durchgangszimmer
Rauchwarnmelder
Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.