Jeder, der Rauchwarnmelder installiert und oder betreibt, sollte die „Anwender-Norm“ DIN 14676 kennen. Ihr Geltungsbereich bezieht sich auf „Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ und behandelt folgende Themen:
Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern
Teil 2: Anforderungen an den Dienstleistungserbringer
Die aktuell gültige Fassung wurde im Dezember 2018 veröffentlicht und stellt den allgemein anerkannten Stand der Technik dar.

Zentrale Aussagen der DIN 14676-1
- Rauchwarnmelder dienen der frühzeitigen Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden (Personenschutz)
- Rauchwarnmelder können einzeln, miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden
- Es dürfen ausschließlich Rauchwarnmelder eingesetzt werden, die der „Produkt-Norm“ DIN EN 14604 entsprechen
- Die Melder sind so anzubringen, dass Brandrauch ungehindert eindringen kann und Brände bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden
- Rauchwarnmelder müssen mittig an der Zimmerdecke, mindestens aber 50 cm von der Wand entfernt angebracht werden
- Die Geräte sind regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen (s. unten)
- Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, spätestens aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen
Die DIN 14676 wird in der Praxis als Grundlage für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern herangezogen. Eine normenkonforme Installation und Instandhaltung ist somit Voraussetzung, um Angebotstexte rechtssicher zu formulieren und mögliche Haftungsansprüche nach Installationsleistungen abzuwehren.

Die Norm unterscheidet 3 Inspektionsverfahren
Nach der Installation muss die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder durch geeignete Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Dazu beschreibt die DIN 14676-1 drei Inspektionsverfahren, die aus einer Kombination personeller Tätigkeiten, technischer Anforderungen und organisatorischer Maßnahmen bestehen und hinsichtlich der Erfüllung des Schutzziels (Personenschutz) gleichwertig sind.
Die Anforderungen an Geräte, die für die Ferninspektion geeignet sind, werden in der DIN SPEC 91388 „Technische Anforderungen an ferninspizierbare Rauchwarnmelder“ definiert.
