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Schnell ausgerechnet: Ihr Rauchmelder-Bedarf

So viele braucht Ihre Immobilie

Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschrieben. Aber wie viele und in welchen Räumen müssen sie installiert werden? Unser Rauchmelder-Rechner gibt Ihnen schnell Auskunft: Wählen Sie einfach Ihr Bundesland aus und ermitteln Sie in wenigen Schritten die erforderliche Anzahl. Los geht‘s.

Schnell ausgerechnet: Ihr Rauchmelder-Bedarf

So viele braucht Ihre Immobilie

Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschrieben. Aber wie viele und in welchen Räumen müssen sie installiert werden? Unser Rauchmelder-Rechner gibt Ihnen schnell Auskunft: Wählen Sie einfach Ihr Bundesland aus und ermitteln Sie in wenigen Schritten die erforderliche Anzahl. Los geht‘s.

Schritt 1

Wählen Sie Ihr Bundesland

Die Rauchmelder-Pflicht gilt in ganz Deutschland, wird aber von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für die Berechnung wird deshalb das Bundesland benötigt, in dem Ihre Immobilie steht.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in allen Räumen installiert werden, in denen Personen schlafen, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in allen Aufenthaltsräumen außer Küchen installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt dieser auch als Rettungsweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in allen Aufenthaltsräumen außer Küchen installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt dieser auch als Rettungsweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelderpflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in allen Räumen installiert werden, in denen Personen schlafen, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

In gilt die Rauchmelder-Pflicht für neue wie für alte Wohngebäude, ganz gleich, ob Sie ein Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder muss in Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, sowie in allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt auch dieser als Rettungsweg und benötigt einen Melder auf jedem Stockwerk.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 15 Abs. 7
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 46 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 48 Abs. 4
In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 48 Abs. 4
In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 48 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 45 Abs. 6
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 14 Abs. 2
Zum Schutz von schlafenden Personen müssen
1. in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
2. in sonstigen Nutzungseinheiten, die keine Räume besonderer Art oder Nutzung im Sinne des § 2 Abs. 9 sind, die Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt
1. in Wohnungen nach Satz 1 Nr. 1 den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern,
2. in Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 den Betreiberinnen und Betreibern,
es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen. Bestehende Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 sind bis zum 1. Januar 2020 entsprechend auszustatten.

§ 86 Abs. 1 u. 3
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (…) entgegen § 14 Abs. 2 Räume oder Nutzungseinheiten nicht mit den erforderlichen Rauchwarnmeldern ausstattet.
(3) Die Ordnungswidrigkeiten (…) können mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro (…) geahndet werden.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 48 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

§ 84 Abs. 1 u. 3
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (…) der Vorschrift des §48 Absatz 4 zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 44 Abs. 5
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. 56 Satz 2 gilt entsprechend.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 47 Abs. 3
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 44 Abs. 7
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind entsprechend auszustatten.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 46 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 47 Abs. 4
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 47 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 49 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Gesetzestexte im genauen Wortlaut

§ 48 Abs. 4
Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.

Schritt 2 / 5
Wie viele Schlaf- und Gästezimmer haben Sie?
1

So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Addieren Sie alle Schlafzimmer und Gästezimmer, die sich in Ihrem Eigenheim befinden. Zählen Sie Gästezimmer auch dann mit, wenn sie nur selten oder zwischendurch anders genutzt werden. Kinderzimmer gehören hier nicht dazu, diese werden im nächsten Schritt eingegeben.

Bundesland:

Schritt 3 / 5
Wie viele Kinderzimmer haben Sie?
1

So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Kinder- und Jugendzimmer zusammen, die sich in Ihrem Haus befinden.

Bundesland:

x Schlaf- und Gästezimmer

Rauchwarnmelder

Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.

Schritt 4 / 5
Wie viele Flure, Treppenhäuser und Durchgangszimmer dienen als Rettungsweg?
1

So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Flure in Ihrem Haus, die als Rettungswege dienen. Das sind die Wege, die die Feuerwehr benutzen würde, um von der Haustür zu allen Schlafräumen (Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer) zu gelangen. Manchmal ist eines dieser Zimmer nur über einen anderen Raum, z. B. die Küche, erreichbar. Dann gilt auch dieser Durchgangsraum als Rettungsweg und benötigt einen Rauchwarnmelder. Haben Sie einen offenen Treppenraum, braucht dieser einen Rauchmelder in jedem Stockwerk – es sei denn, Sie haben den Treppenraum in den einzelnen Stockwerken bereits als Flure mitgezählt, dann reicht ein weiterer Melder im oberen Stockwerk.

So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Flure in Ihrem Haus, die als Rettungswege dienen. Das sind die Wege, die die Feuerwehr benutzen würde, um von der Haustür zu Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Gästezimmern und weiteren Aufenthaltsräumen zu gelangen. Manchmal ist eines dieser Zimmer nur über einen anderen Raum, z. B. die Küche, erreichbar. Dann gilt auch dieser Durchgangsraum als Rettungsweg und benötigt einen Rauchwarnmelder. Haben Sie einen offenen Treppenraum, braucht dieser einen Rauchmelder in jedem Stockwerk – es sei denn, Sie haben den Treppenraum in den einzelnen Stockwerken bereits als Flure mitgezählt, dann reicht ein weiterer Melder im oberen Stockwerk.

Bundesland:

x Schlaf- und Gästezimmer

x Kinderzimmer

Rauchwarnmelder

Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.

Schritt 5 / 5
Ihr Ergebnis: Sie benötigen
Rauchmelder

Wichtige Hinweise zum Ergebnis

Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzliche Melder installieren müssen, wenn Sie Räume mit mehr als 60 qm Fläche, Flure mit mehr als 15 m Länge, U-förmige Flure oder Räume mit Unterzügen bzw. Deckenbalken haben. Genaue Installationsanweisungen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Rauchmelders.

In gibt es für Wohnzimmer und weitere Aufenthaltsräume wie Ess- und Arbeitszimmer keine verbindliche Rauchmeldervorschrift, deshalb werden sie nicht mitgezählt. Fachleute empfehlen aber, aus Sicherheitsgründen auch diese Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

In Küche und Bad sollten keine Melder installiert werden, weil Wasser- und Kochdämpfe zu einem ungewollten Auslösen des Alarms führen können. Außer sie dienen als Durchgangszimmer für Schlaf-, Kinder- oder Gästezimmer, dann benötigen sie ebenfalls Rauchmelder.

Bei umfangreichen oder komplexen Wohnsituationen (Altbau, Loft etc.) sollten Sie in jedem Fall eine professionelle Fachkraft für Rauchwarnmelder mit der Planung und Installation beauftragen. Fragen Sie hierzu Ihren Elektrofachbetrieb, Schornsteinfeger oder lassen Sie sich im Fachhandel beraten. Alternativ können Sie Ihre Postleitzahl in unserem Fachkraft-Finder eingeben und Vorschläge für Ihre Region erhalten.

Bundesland:

x Schlaf- und Gästezimmer

x Kinderzimmer

x Flure / Treppenhäuser / Durchgangszimmer

Rauchwarnmelder

Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.

Schritt 4 / 6
Wie viele Wohnzimmer und weitere Aufenthaltsräume hat Ihr Haus?
1

So kommen Sie auf die korrekte Zahl. In gilt die Rauchmelder-Pflicht für alle Aufenthaltsräume außer Küchen. Und somit nicht nur für Schlaf-, Gäste- und Kinderzimmer – die sie bereits eingegeben haben. Sondern auch für Wohnräume, in denen nicht geschlafen wird –die Sie hier jetzt eingeben können. Dazu zählen neben dem Wohnzimmer alle weiteren Wohnräume, in denen sich länger aufgehalten wird: z. B. Ess-, Büro-, Fernseh-, Hobby- oder Spielzimmer.

Bundesland:

x Schlaf- und Gästezimmer

x Kinderzimmer

Rauchwarnmelder

Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.

Schritt 5 / 6
Wie viele Flure, Treppenhäuser und Durchgangszimmer dienen als Rettungsweg?
1

So kommen Sie auf die korrekte Zahl. Zählen Sie alle Flure in Ihrem Haus, die als Rettungswege dienen. Das sind die Wege, die die Feuerwehr benutzen würde, um von der Haustür zu Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Gästezimmern und weiteren Aufenthaltsräumen zu gelangen. Manchmal ist eines dieser Zimmer nur über einen anderen Raum, z. B. die Küche, erreichbar. Dann gilt auch dieser Durchgangsraum als Rettungsweg und benötigt einen Rauchwarnmelder. Haben Sie einen offenen Treppenraum, braucht dieser einen Rauchmelder in jedem Stockwerk – es sei denn, Sie haben den Treppenraum in den einzelnen Stockwerken bereits als Flure mitgezählt, dann reicht ein weiterer Melder im oberen Stockwerk.

Bundesland:

x Schlaf- und Gästezimmer

x Kinderzimmer

x Wohnzimmer und Aufenthaltsräume

Rauchwarnmelder

Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.

Schritt 6 / 6
Ihr Ergebnis: Sie benötigen
Rauchmelder

Wichtige Hinweise zum Ergebnis

Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzliche Melder installieren müssen, wenn Sie Räume mit mehr als 60 qm Fläche, Flure mit mehr als 15 m Länge, U-förmige Flure oder Räume mit Unterzügen bzw. Deckenbalken haben. Genaue Installationsanweisungen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Rauchmelders.

In Küche und Bad sollten keine Melder installiert werden, weil Wasser- und Kochdämpfe zu einem ungewollten Auslösen des Alarms führen können. Außer sie dienen als Durchgangszimmer für Aufenthaltsräume, dann benötigen sie ebenfalls Rauchmelder.

Bei umfangreichen oder komplexen Wohnsituationen (Altbau, Loft etc.) sollten Sie in jedem Fall eine professionelle Fachkraft für Rauchwarnmelder mit der Planung und Installation beauftragen. Fragen Sie hierzu Ihren Elektrofachbetrieb, Schornsteinfeger oder lassen Sie sich im Fachhandel beraten. Alternativ können Sie Ihre Postleitzahl in unserem Fachkraft-Finder eingeben und Vorschläge für Ihre Region erhalten.

Bundesland:

x Schlaf- und Gästezimmer

x Kinderzimmer

x Wohnzimmer und Aufenthaltsräume

x Flure / Treppenhäuser / Durchgangszimmer

Rauchwarnmelder

Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie – basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im Bundesland mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.